Mitteilung der Stadt Krumbach vom 11.11.2025

Satzung der Stadt Krumbach über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Grundstück mit der Flur-Nr. 390 der Gemarkung Hürben, im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 85/Krumbach „Krumbach-Ost – Südöstlich vom Badweg“ 

 

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 10. November 2025 die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für das Grundstück mit der Flur-Nr. 390 der Gemarkung Hürben, im Umgriff des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 85/Krumbach „Krumbach-Ost – Südöstlich vom Badeweg“ beschlossen. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Die Satzung wurde in der Verwaltung der Stadt Krumbach (Schwaben) zur Einsichtnahme niedergelegt und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Krumbach (Schwaben), Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach (Schwaben), Zimmer-Nr. 003, Erdgeschoss, eingesehen werden. Die Satzung ist auch im Internet unter „www.krumbach.de/bekanntmachungen“ einsehbar. 

Krumbach (Schwaben), den 11. November 2025 
STADT KRUMBACH (SCHWABEN) 

g e z. B g m. 

Hubert Fischer 
Erster Bürgermeister