Mitteilung der Stadt Krumbach vom 28.10.2025
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 3 BauGB für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/Attenhausen „Sommerseite West“;
Bekanntmachung der Stadt Krumbach (Schwaben) vom 28. Oktober 2025
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Krumbach hat in seiner Sitzung vom 20. Oktober 2025 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4/Attenhausen „Sommerseite West“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4/Attenhausen „Sommerseite West“ wurde in der Verwaltung der Stadt Krumbach (Schwaben) zur Einsichtnahme niedergelegt und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Krumbach (Schwaben), Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach (Schwaben), Zimmer-Nr. 003, Erdgeschoss, eingesehen werden. Die Bekanntmachung ist auch im Internet unter „www.krumbach.de/unsere-stadt/aktuelles/bekanntmachungen“ einsehbar.
Krumbach (Schwaben), den 28. Oktober 2025
STADT KRUMBACH (SCHWABEN)
gez.
Hubert Fischer
Erster Bürgermeister







