Wichtige Informationen
zur Briefwahl
bei der Kommunalwahl 2026
Häufig gestellte Fragen:
1. Ab wann kann ich den Briefwahlantrag im Onlineverfahren stellen?
Ab dem 09.02.2026 (07:00 Uhr)
Hierzu benötigen Sie jedoch die Wählerverzeichnisnummer, welcher Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können.
2. Ab wann kann ich die Briefwahl persönlich im Rathaus abholen?
Ab dem 16.02.2026 ist die Ausgabe der Briefwahlunterlagen gesetzlich erlaubt. Praktisch ist die Ausgabe natürlich davon abhängig, ob alle Stimmzettel vorliegen.
3. Kann ich die Briefwahl auch ohne Wahlbenachrichtigung im Rathaus abholen?
Ja, wir benötigen lediglich einen Personalausweis oder Reisepass. Wir empfehlen Ihnen jedoch die Briefwahl vorab über das Onlineverfahren oder schriftlich (siehe Punkt 1 und 5) zu beantragen.
4. Benötige ich für den Briefwahlantrag eine Wahlbenachrichtigung?
Der Briefwahlantrag ist auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich und kann bereits vor Versand der Wahlbenachrichtigungen gestellt werden.
5. Ab wann kann ich die Briefwahl für die Kommunalwahlen beantragen?
Ab sofort!
So geht’s:
- per E-Mail:
Senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Briefwahl Kommunalwahl 2026“ an briefwahl@stadt.krumbach.de in dieser E-Mail nennen Sie uns bitte Ihren Vor-und Familienname sowie das Geburtsdatum und Ihre Anschrift.
Möchten Sie die Unterlagen an eine andere Anschrift gesendet haben, teilen Sie uns diese mit. Beachten Sie aber die verkürzten Fristen und längere Postwege.
- per Brief:
Gerne können Sie Ihren Briefwahlantrag als formlosen Brief im Rathausbriefkasten einwerfen. Nennen Sie auch hier den Betreff „Briefwahl Kommunalwahl 2026“ und führen Sie Ihren Vor-und Familienname sowie das Geburtsdatum und Ihre Anschrift auf.
Auch hier teilen Sie uns gerne eine abweichende Versandanschrift mit. Beachten Sie auch hier die verkürzten Fristen und längere Postwege.
6. Kann ich die Briefwahl auch telefonisch beantragen?
Nein, das ist nicht möglich.
Zulässig sind Anträge nur online, schriftlich oder persönlich
7. Kann ich die Briefwahl auch direkt im Rathaus ausfüllen und abgeben?
Ja, ab dem 16.02.2026 stehen im Erdgeschoss des Rathauses 4 Wahlkabinen zur Verfügung.
8. Ich habe von den verkürzten Fristen gehört, kommt die Briefwahl rechtzeitig?
Damit die Briefwahl rechtzeitig bei Ihnen ankommt, empfehlen wir die Antragsstellung so früh wie möglich. Beachten Sie hierzu auch Punkt 5.
Für alle anderen Fragen wenden Sie sich gerne an das
Wahl-Team der Stadt Krumbach
Tel.-Nr. 08282 902-0
Empfehlungen des Wahl-Teams:
- Nutzen Sie favorisiert das Onlineverfahren zum Briefwahlantrag ab dem 09.02.2026; sollten Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben oder solange nicht abwarten können, nutzen Sie die Möglichkeit der Beantragung per E-Mail oder Brief
- Alle Informationen zur Briefwahl, zum Stand der Stimmzettellieferung etc. finden Sie auf unserer Homepage immer auf dem aktuellsten Stand.
- Geraten Sie nicht in Panik, wenn Mitbürger/innen bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und Sie noch nicht. Weder für die Abstimmung im Wahllokal noch für die Briefwahl ist die Wahlbenachrichtigung zwingend erforderlich. Ausschlaggebend ist, dass Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Krumbach eingetragen sind und ein Ausweisdokument vorlegen können. Bitte kontaktieren Sie uns erst in der Woche vor dem Wahlsonntag, sollten Sie keine Benachrichtigung erhalten haben!