Vollzug der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (BayGaV);

Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026

Der Gutachterausschuss des Landkreises Günzburg hat zum Stichtag 1. Januar 2026 die Bodenrichtwerte ermittelt. 

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes. 

Gemäß § 12 Abs. 2 der Verordnung über die Gutachterausschüsse (BayGaV) vom 5. April 2005 ist die Bodenrichtwertliste einen Monat lang in der Gemeinde öffentlich auszulegen. 

Die Bodenrichtwerte für die Stadt Krumbach und deren Stadtteile liegen in der Zeit vom 

Donnerstag, 2 Juli 2026 bis Donnerstag, 30. Juli 2026

im Rathaus der Stadt Krumbach, Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 003 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. 

Darüber hinaus kann außerhalb dieser Zeit gemäß § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Günzburg, Krankenhausstraße 36, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 102 Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. 

Der Nachdruck sowie die Weitergabe von Daten – auch auszugsweise – ist der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Günzburg vorbehalten. 

Krumbach (Schwaben), den 01. Juli 2026 
STADT KRUMBACH (SCHWABEN) 

g e z. B g m. 

Florian Kaida 
Erster Bürgermeister

 

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