Mitteilung der Stadt Krumbach vom 01.02.2026

Jährliche Bekanntmachung

über das Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten im Zusammenhang mit Wahlen, Ehe- und Altersjubiläen, an Adressbuchverlage, an das Bundesamt für Wehrpflicht sowie an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) 

Bekanntmachung der Stadt Krumbach (Schwaben) vom 01.02.2026

Die Bekanntmachung wurde in der Verwaltung der Stadt Krumbach (Schwaben) zur Einsichtnahme niedergelegt und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden im Foyer des Rathauses der Stadt Krumbach (Schwaben), Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach (Schwaben), vor dem Bürgerbüro im Erdgeschoss, eingesehen werden sowie den Amtstafeln entnommen werden. Die Bekanntmachung ist auch im Internet unter „www.krumbach.de/bekanntmachungen“ einsehbar.

Für die Eintragung der Übermittlungssperre können Sie den Onlinevorgang unter www.krumbach.de nutzen.

Krumbach (Schwaben), den 01.02.2026

STADT KRUMBACH (SCHWABEN)

gez.

Hubert Fischer

Erster Bürgermeister