Mitteilung der Stadt Krumbach vom 31.03.2026
Satzung der Stadt Krumbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt und Hürben“ vom 18. Februar 2026
zur Änderung und Erweiterung des bislang bestehenden Sanierungsgebietes „Altstadt und Hürben“
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 23. Februar 2026 die Satzung der Stadt Krumbach über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt und Hürben vom 18. Februar 2026 beschlossen. Die Satzung tritt am 2. April 2026 in Kraft.
Die Satzung wurde in der Verwaltung der Stadt Krumbach (Schwaben) zur Einsichtnahme niedergelegt und kann während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Stadt Krumbach (Schwaben), Nattenhauser Straße 5, 86381 Krumbach (Schwaben), Zimmer-Nr. 003, Erdgeschoss, eingesehen werden. Die Satzung ist auch im Internet unter „www.krumbach.de/bekanntmachungen“ einsehbar.
Krumbach (Schwaben), den 31. März 2026
STADT KRUMBACH (SCHWABEN)
g e z. B g m.
Hubert Fischer
Erster Bürgermeister







