Verwendung eines älteren Adressaufklebers auf Personalausweisen
- Empfehlung zum Austausch
Im Bürgerbüro wurde ein Fall bekannt, bei dem im Rahmen einer routinemäßigen Ausweiskontrolle am Flughafen festgestellt wurde, dass ein auf der Rückseite eines Personalausweises angebrachter Adressaufkleber die sicherheitstechnischen Anforderungen für die UV-Prüfung nicht erfüllt.
Bei dem betroffenen Aufkleber handelt es sich um ein älteres Modell, das im Bürgerbüro bereits seit einigen Monaten nicht mehr verwendet wird. Betroffen sein können jedoch Bürgerinnen und Bürger, deren Anschrift nach einem Umzug mit diesem älteren Aufkleber aktualisiert wurde.
Wir bitten daher alle Personen, die auf der Rückseite ihres Personalausweises einen Adressaufkleber des Bürgerbüros erhalten haben, zu überprüfen, ob es sich um den älteren oder den aktuellen Aufkleber handelt.
Älterer Aufkleber (Austausch empfohlen):
Aktueller Aufkleber:
Den aktuellen Aufkleber erkennen Sie unter anderem an seinem helleren Erscheinungsbild sowie an dem Wellenmuster. Bei näherer Betrachtung – beispielsweise mit einer Lupe oder durch Heranzoomen eines Fotos – ist zudem der Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“ erkennbar.
Besitzen Sie bereits den aktuellen Aufkleber, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Austausch des Aufklebers
Bürgerinnen und Bürger, die noch den älteren Aufkleber auf ihrem Personalausweis haben, können diesen während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses kostenfrei und unkompliziert austauschen lassen.
Für den Austausch ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich. Der Personalausweis kann auch durch eine andere Person vorgelegt werden; eine Vollmacht ist hierfür nicht notwendig.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Personalausweis betroffen ist, können Sie uns vorab ein Foto der Rückseite per E-Mail an buergerbuero@stadt.krumbach.de senden. Wir prüfen gerne, ob ein Austausch erforderlich ist.
Wichtiger Hinweis
Die Gültigkeit Ihres Personalausweises ist durch den verwendeten Aufkleber nicht eingeschränkt.
Der ältere Aufkleber verfügt jedoch nicht über die nach den sicherheitstechnischen Vorgaben gemäß Anlage 1a der Personalausweisverordnung (PAuswV) erforderlichen fluoreszierenden Sicherheitsmerkmale. Dadurch kann es insbesondere bei Ausweiskontrollen im internationalen Reiseverkehr zu Rückfragen oder Verzögerungen kommen, da das Dokument gegebenenfalls zusätzlich manuell überprüft werden muss.
Um mögliche Unannehmlichkeiten bei Reisen zu vermeiden, empfehlen wir den Austausch des älteren Aufklebers.
Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten und bitten um Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Bürgerbüros gerne zur Verfügung:
Kontakt:
Telefon: 08282 902-0
E-Mail: buergerbuero@stadt.krumbach.de









